Streit ums Erbe? 9 Dinge, die Familien schon zu Lebzeiten klären können

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Über Geld wird in Familien nicht immer gerne gesprochen. Noch schwieriger wird es, wenn es um das eigene Erbe geht. Es sind dann Fragen wie: Wer bekommt später das Haus? Was passiert mit Ersparnissen? Soll ein Kind mehr erhalten, weil es die Eltern über Jahre unterstützt hat? Und was geschieht, wenn ein unverheirateter Partner abgesichert werden soll?

All diese Anliegen werden gerne vertagt. Nach einem Todesfall lassen sie sich allerdings nicht mehr gemeinsam mit der Person klären, um deren Vermögen es eigentlich geht. Unklare Wünsche treffen dann auf gesetzliche Vorgaben und unterschiedliche Erwartungen innerhalb der Familie. Genau daraus können Konflikte entstehen.

Zu Beginn prüfen, was ohne Testament passieren würde

Ein guter Ausgangspunkt ist die Frage danach, wer nach der gesetzlichen Erbfolge überhaupt erben würde. Wenn keine wirksame letztwillige Verfügung existiert, richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach den gesetzlichen Vorschriften. Dabei spielen Verwandtschaftsverhältnisse und eine bestehende Ehe eine Rolle. Ein Testament wird also erst einmal nicht automatisch benötigt. Problematisch wird es allerdings dann, wenn die gesetzliche Verteilung nicht zu den eigenen Vorstellungen passt. Ein Beispiel hierfür sind unverheiratete Paare. Eine langjährige Partnerschaft führt nicht gleich dazu, dass der Partner automatisch wie ein Ehegatte erbt. Auch bei Patchwork-Familien kann die gesetzliche Erbfolge Ergebnisse hervorbringen, die zuvor niemand bedacht hat. Deshalb sollte vor jeder weiteren Planung erst geklärt werden, welche Folgen ein Todesfall ohne eigene Regelung hätte. Erst danach lässt sich beurteilen, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.

Vermögen vollständig erfassen

Beim Begriff Nachlass denkt man womöglich zuerst an Bankguthaben und Immobilien. Tatsächlich können aber noch viele weitere Vermögenswerte dazugehören. Für die Planung hilft deshalb eine einfache Bestandsaufnahme. Erfasst werden sollten vor allem Konten und Sparvermögen. Bei Immobilien gehören auch bestehende Belastungen in die Übersicht. Hinzu kommen Wertgegenstände sowie Beteiligungen an Unternehmen. Auch laufende Darlehen und andere Verbindlichkeiten dürfen nicht vergessen werden. Dieser Schritt klingt banal, schafft aber eine wesentlich bessere Grundlage für alle weiteren Überlegungen. Schließlich werden im Erbfall nicht ausschließlich Vermögenswerte relevant. Verpflichtungen können ebenfalls Teil des Nachlasses sein. Gerade bei Immobilien ist eine frühzeitige Übersicht hilfreich. Ein Haus lässt sich schließlich nicht so unkompliziert unter mehreren Personen aufteilen wie ein Geldbetrag.

Beim Testament immer so eindeutig wie möglich bleiben

Ein Testament bietet die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge nach den eigenen Vorstellungen zu verändern. Allerdings hilft ein Testament wenig, wenn seine Formulierungen später unterschiedliche Interpretationen zulassen. Bezeichnungen wie „Mein gesamtes Vermögen soll gerecht unter den Kindern verteilt werden“ können beispielsweise neue Fragen aufwerfen:

  • Was genau gilt als gerecht? 
  • Sollen alle denselben Anteil erhalten? 
  • Wie wird eine Immobilie berücksichtigt? 
  • Was passiert mit größeren Zuwendungen, die ein Kind schon zu Lebzeiten bekommen hat? 

Je größer und vielfältiger der Nachlass ist, desto genauer sollte deshalb über die gewünschte Verteilung nachgedacht werden. Auch die formalen Anforderungen dürfen nicht übersehen werden. Ein privatschriftliches Testament muss in Deutschland grundsätzlich eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Bei komplexeren Familien- oder Vermögensverhältnissen können zusätzliche rechtliche Fragen entstehen. Bei Unsicherheiten rund um Testament, Erbvertrag oder Pflichtteilsansprüche kann eine fachliche Beratung zum Erbrecht in Dachau helfen, die konkrete familiäre und wirtschaftliche Situation rechtlich einzuordnen. 

Den Pflichtteil nicht mit einem Erbteil verwechseln

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, dass mit einem Testament vollkommen frei festgelegt werden könne, welche Angehörigen etwas erhalten und welche leer ausgehen. Das deutsche Erbrecht setzt dieser Gestaltungsfreiheit Grenzen. Bestimmte nahe Angehörige können bei einer Enterbung einen Pflichtteilsanspruch haben. Der Pflichtteil ist dabei kein Anspruch auf einzelne Gegenstände aus dem Nachlass. Es handelt sich um einen Geldanspruch. Seine Höhe orientiert sich am gesetzlichen Erbteil. Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte davon.  Das kann erhebliche praktische Auswirkungen haben. Wird beispielsweise eine Person als alleiniger Erbe einer Immobilie eingesetzt, können trotzdem Pflichtteilsansprüche anderer Berechtigter entstehen. Dann muss möglicherweise Geld aufgebracht werden, obwohl ein großer Teil des geerbten Vermögens im Haus gebunden ist. Solche Konstellationen sollten am besten schon bei der Nachlassplanung bedacht werden.

Bei Immobilien noch etwas genauer planen

Ein Einfamilienhaus ist emotional und wirtschaftlich etwas anderes als ein Kontoguthaben. Gleichzeitig gehören Immobilien zu den Vermögenswerten, bei denen sich unterschiedliche Vorstellungen innerhalb einer Familie besonders deutlich zeigen können. Ein Kind möchte das Elternhaus behalten. Das andere hätte lieber seinen finanziellen Anteil. Vielleicht lebt noch ein Elternteil in der Immobilie oder eine andere Person besitzt ein Wohnrecht. Deshalb sollten bei Immobilien einige Fragen möglichst früh geklärt werden: 

  • Soll das Objekt später verkauft oder in der Familie gehalten werden? 
  • Gibt es eine Person, die es übernehmen möchte? 
  • Wie könnten andere Erben ausgeglichen werden? 
  • Bestehen noch Darlehen oder eingetragene Rechte?

Eine solche Planung nimmt den späteren Erben nicht jede Entscheidung ab. Sie verhindert aber, dass grundlegende Wünsche vollkommen unbekannt bleiben.

Schenkungen zu Lebzeiten vornehmen

Manche Eltern unterstützen ihre Kinder schon lange vor einem Erbfall. Ein Kind erhält Geld für eine Immobilie, ein anderes bekommt Unterstützung bei einer Unternehmensgründung. Solche Zuwendungen können Jahre später bei der Nachlassabwicklung wieder relevant werden. Deshalb ist es sinnvoll, größere Schenkungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Innerhalb der Familie sollte zudem geklärt sein, welche Vorstellung damit verbunden ist. Vor allem beim Pflichtteilsrecht können Schenkungen ebenfalls eine Rolle spielen. Es gibt Pflichtteilsergänzungsansprüche, durch die bestimmte Zuwendungen des Erblassers bei der Berechnung berücksichtigt werden können. Die Annahme, durch eine frühzeitige Übertragung sei ein Vermögenswert automatisch vollständig aus allen späteren erbrechtlichen Fragen heraus, greift deshalb zu kurz.

Eine Erbengemeinschaft kann schnell kompliziert werden

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das Vermögen wird dann nicht automatisch so aufgeteilt, dass beispielsweise Person A das Haus und Person B das Geld erhält. Die Erben müssen sich mit dem gemeinsamen Nachlass auseinandersetzen. Unterschiedliche finanzielle Situationen und persönliche Interessen können diesen Prozess erschweren. Das zeigt sich besonders bei Immobilien. Möchte ein Miterbe verkaufen und ein anderer das Objekt behalten, muss eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Ähnliche Fragen können bei Unternehmen oder wertvollen Einzelgegenständen auftreten. Eine vorausschauende Gestaltung kann deshalb berücksichtigen, welche Vermögenswerte sich überhaupt sinnvoll gemeinsam vererben lassen.

Nicht nur das Erbe regeln

Zur Vorsorge gehören außerdem Fragen, die schon zu Lebzeiten relevant werden können. Auch der Wunsch, im Alter gesund zu bleiben und möglichst lange selbstständig zu leben, gehört für viele Menschen zu einer vorausschauenden Lebensplanung. Was passiert, wenn aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können? Eine Vorsorgevollmacht verfolgt einen anderen Zweck als ein Testament. Trotzdem gehören beide Themen zu einer umfassenden persönlichen Vorsorge. Die Vollmacht kann festlegen, welche Vertrauensperson bestimmte Angelegenheiten übernehmen darf, wenn dies selbst nicht mehr möglich ist. Deshalb sollte die Nachlassplanung nicht ausschließlich mit dem Todesfall verbunden werden. Auch die Zeit davor kann Regelungsbedarf mit sich bringen.

Alte Regelungen immer wieder hervorholen

Ein Testament kann bei seiner Erstellung genau zur damaligen Lebenssituation passen und zehn Jahre später trotzdem nicht mehr den eigenen Vorstellungen entsprechen. Familien verändern sich. Ehen werden geschlossen oder geschieden. Kinder werden geboren. Immobilien werden verkauft und neues Vermögen kommt hinzu. Auch persönliche Beziehungen können sich verändern. Ein sinnvoller Rhythmus besteht darin, vorhandene Regelungen nach größeren Veränderungen erneut anzusehen. Dabei geht es nicht darum, das Testament ständig umzuschreiben. Vielmehr sollte geprüft werden, ob der dokumentierte Wille noch zur aktuellen Situation passt.

Gute Nachlassplanung schafft vor allem eines: Klarheit

Ein Erbstreit entsteht also nicht nur wegen einer einzelnen Formulierung. Oftmals treffen mehrere Probleme aufeinander. Zum Beispiel wurden Erwartungen nie ausgesprochen, Vermögensverhältnisse sind unklar oder Angehörige gehen von unterschiedlichen Absprachen aus. Deshalb beginnt eine gute Nachlassplanung eigentlich schon lange vor dem eigentlichen Erbfall. Zunächst sollte bekannt sein, welche gesetzliche Regelung ohne eigenes Zutun gelten würde. Danach können Vermögen und Verbindlichkeiten erfasst sowie persönliche Wünsche konkret festgehalten werden. Bei einfachen Verhältnissen kann eine klare Regelung schon viele Fragen beantworten. Immobilien, Patchworkfamilien, größere Schenkungen oder mögliche Pflichtteilsansprüche machen die Situation dagegen schnell komplexer. Das Ziel besteht dabei nicht darin, jede spätere Entscheidung vorwegzunehmen. Viel hilfreicher ist es, möglichst wenig Raum für vermeidbare Missverständnisse zu hinterlassen. Ein klar geregelter Nachlass kann Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Situation also viele zusätzliche Auseinandersetzungen ersparen.

Tobias Friedrich
Tobias Friedrichhttps://wochenkurier.de
Tobias Friedrich, Jahrgang 1971, lebt mit seiner Familie in Berlin. Als freier Journalist schrieb er bereits für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Berliner Zeitung, Spiegel Online und die Süddeutsche Zeitung. Der studierte Wirtschaftsjurist liebt ortsunabhängiges Arbeiten. Mit seinem Laptop und seinem Zwergpinscher Jerry ist er die Hälfte des Jahres auf Reisen.

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